UVV Prüfung -
gemäß ASR A1.7.
Das regelmäßige Prüfen und Warten von Arbeitsmitteln, die gewerblich genutzt werden, ist gesetzlich vorgeschrieben. Dazu gehören auch kraftbetätigte Tore. Diese Prüfung erfolgt nach der ASR A1.7 Türen und Tore.
Bei der Prüfung wird ein Prüfprotokoll erstellt und dem Kunden überreicht. Werden Mängel erkannt, können diese in den meisten Fällen direkt von unseren Sachkundigen Prüfer behoben werden. Somit sind ihre Toranlagen schnellstmöglich wieder betriebssicher und entsprechen den Richtlinien. Dies wird mit einer Prüfplakette bescheinigt, die den nächsten Prüfungstermin festlegt.
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